Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 13 O 391/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 46.432,50 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basisdiskontsatz der Europäischen Zentralbank seit dem 07.01.2008 zu zahlen

sowie

die Klägerin aus ihrer Haftung aus §§ 12, 21 des Gesellschaftsvertrages mit der A Zertifikatsnummern 12/0139223 2, 01/02392241,10/02 55926 1, und § 236 Abs. 2 HGB zu entlassen

jeweils Zug um Zug gegen Abtretung der Beteiligungen der Klägerin an der A mit den Zertifikatsnummern 12/01 39223 2 und 10/02 55926 1.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist hinsichtlich des Zahlungsausspruches und der Kosten gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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