Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 9 O 195/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 16.061,86 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.2.2010 zu zahlen.

 

Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Kläger von vorgerichtlichen Kosten des Rechtsanwalts A in Düsseldorf in Höhe von 1.177,62 Euro freizustellen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

 

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig

vollstreckbar.


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