Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 31 O 91/08 U.

Tenor

1.

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 15.04.2010 wird aufgehoben.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 84.428,13 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2009 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 52 % und die Beklagte zu 48 % zu tragen 

3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für Klägerin und Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung jeweils in Höhe von 120 % der beizutreibenden Beträge.


1234567891011121314151617181920212223242526

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen