Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 31 Ns 34/13 U. 100 Js 6006/11 Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Tenor

Die angefochtenen Urteile werden teilweise abgeändert.

Der Angeklagte ist schuldig des Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung in vier Fällen, des Betruges in Tateinheit mit Missbrauch von Titeln in fünf Fällen, des Betruges in 52 Fällen, des versuchten Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung, des versuchten Betruges in Tateinheit mit Missbrauch von Titeln in fünf Fällen, des versuchten Betruges in elf Fällen, des Missbrauchs von Titeln in fünf Fällen, des Hausfriedensbruchs in zwei Fällen sowie des Missbrauchs von Notrufen.

Er wird zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren

verurteilt.

Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Der Angeklagte trägt ein Drittel der Kosten des Berufungsverfahrens. Die Staatskasse hat dem Angeklagten seine notwendigen Auslagen zu erstatten, soweit er freigesprochen worden ist.


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