Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 10 O 81/13

Tenor

1.                     Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zug-um-Zug gegen Abgabe eines Angebotes des Klägers gegenüber der Beklagten auf Übertragung der vom Kläger am 09.11.2005 / 10.11.2005 gezeichneten Beteiligung an der X im Nennwert von 25.000,00 € sowie Abtretung aller Rechte aus dieser Beteiligung 6.876,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.03.2013 zu zahlen.

2.                     Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Übertragung der vom Kläger am 09.11.2005 / 10.11.2005 gezeichneten Beteiligung an der X im Nennwert von 25.000,00 € sowie der Annahme der Abtretung der Rechte aus dieser Beteiligung in Verzug befindet.

3.                     Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegenüber dem Kläger keine Ansprüche aus dem am 09.11.2005 / 10.11.2005 abgeschlossenen Darlehensvertrag in Höhe von 12.200,00 € zustehen.

4.                     Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5.                     Die Widerklage wird abgewiesen.

6.                     Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

7.                     Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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