Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 40 O 93/13

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

              Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt,

1.

acht Aktenordner, die mit den Nummern 2.3.1. Nr.5, 2.3.1. Nr.7,  2.3.1. Nr.8; 2.3.1. Nr.10; 2.3.1. Nr. 52; 2.3.1. Nr. 53; 2.1. Nr.76 und 2.1. Nr.77 beschriftet worden sind mitsamt den darin enthaltenen Statikunterlagen über den Umbau einer Veranstaltungshalle im Objekt A. / A. 2-4 in 40219/40221 Düsseldorf, der Architekten B., Am Pflanzkamp 1, 40229 Düsseldorf an die Beklagte herauszugeben;

              2.

an die Beklagte einen Betrag in Höhe von 65.306,98 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 22.737,23 € seit dem 6.05.2013, aus einem Betrag in Höhe von 24.395 € seit dem 05.06.2013, aus einem Betrag in Höhe von 4.806,96 seit dem 8.07.2013 sowie aus einem Betrag in Höhe von 13.367,79 € seit dem 17.08.2013 zu zahlen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

IV.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages, hinsichtlich der Herausgabe gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3500 €.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen