Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 16 O 447/10

Tenor

1.       Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 118.599,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 42099,99 € seit dem 02. Februar 2011, aus weiteren 21517,91 € seit dem 26.11.2011, aus weiteren 23044,58€ seit dem 20.01.2013, aus weiteren 38.180,65€ seit dem 22.11.2014  zu zahlen.

2.       Darüber hinaus werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin weitere 100.000,00 € als immateriellen Schadensersatz nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.02.2009 zu zahlen.

3.       Weiterhin werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin eine monatliche Mehrbedarfsrente in Höhe von 1.354, 23 €, jeweils zahlbar im Voraus bis zum 3. Werktag eines jeden Monates seit dem 1. Oktober 2014 zu zahlen.

4.       Darüber hinaus wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, die Betreuungskosten der Klägerin ab dem 1. Januar 2015 zu tragen und darüber hinaus sämtliche zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfallereignis vom 11.11.2008 auf dem Zebrastreifen des Y-Weg a in Düsseldorf zu ersetzen haben, soweit sie nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder noch übergehen werden, wobei hinsichtlich sämtlicher festgestellter Ansprüche eine Mitverschuldensquote der Klägerin in Höhe von 20% zu berücksichtigen ist.

5.       Die Beklagten werden darüber hinaus als Gesamtschuldner verurteilt, vorgerichtliche anwaltliche Kosten in Höhe von 3.539,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9. Mai 2010 zu zahlen.

6.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

7.       Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

8.       Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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