Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 21 S 257/14

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 03.03.2016 wird aufrecht erhalten.

Die Beklagte zu 2 trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen