Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 1 O 133/14

Tenor

Die Beklagte zu 1 wird verurteilt, in notarieller Form die Annahme des in notarieller Form abzugebenden Angebots der Klägerinnen zu erklären, der Beklagten zu 1 das Eigentum des im Grundbuch von E, Bl. xxxx, Flur xx, Flurstück xxx unter der lfd.Nr. x des Bestandsverzeichnisses eingetragenen Grundbesitzes M-str. xx  und O-str. xx/xx, xxxxx E1, zum Kaufpreis von 441.666,66 € zu veräußern

und

unter der Bedingung des Zustandekommens eines entsprechenden Kaufvertrages Zug um Zug gegen Auflassung und Eintragungsbewilligung den Kaufpreis in Höhe von 441.666,66 € zusammen mit den Beklagten zu 2 bis 4 als Gesamtschuldner an die Klägerinnen zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen zu 21 %, die Beklagten zu 79 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerinnen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 470.000,- €, für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des von ihnen aufgrund dieses Urteils jeweils beizutreibenden Betrages.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen