Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 19 S 125/16

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort vom 08.11.2016, Az. 28 C 32/16 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in der 1. Instanz und die Kosten des Berufungsverfahrens.


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