Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 25 T 295/17 25 T 296/17

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beschlüsse des Amtsgerichts Düsseldorf vom 04.04.2017 und 13.04.2017, 150 A XIV (B) 34/17, den Betroffenen in seinen Rechten verletzt haben.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die dem Betroffenen zur Rechtsverfolgung notwendig entstandenen Kosten sämtlicher Instanzen werden der Antragstellerin auferlegt.


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