Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 22 S 201/17

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 14.06.2017 – 22 C 70/17 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits jeweils zur Hälfte zu tragen.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund dieses Urteil vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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