Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 37 O 54/23

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr

  • 1. für das Produkt „a“ mit echtem Wurmkraut für alle Haustiere, Hund, Katze & Kaninchen mit der Angabe zu werben:

1.1. „Wurmkur“,

1.2. „Wurmmittel“,

1.3. „b eignen sich zur schnellen und sicheren Bekämpfung von Würmern bei Wurmbefall“,

1.4. „schonende Alternative zu chemischen Mitteln“,

1.5. „Alternative zu herkömmlichen Wurmkuren“,

1.6. „Entwurmung auf natürliche & schonende Weise“,

1.7. „Alternative ganz ohne Chemie“,

1.8. „Bei und nach Wurmbefall“,

1.9. „Für Wurmfeindliches Darmmilieu“,

jeweils wenn geschieht, wie in der Anlage K 4 wiedergegeben,

  • 2. für das Produkt „c“ für Hunde mit der Angabe zu werben:

2.1. „Wurmkur“,

2.2. „bei & nach Wurmbefall“,

2.3. „Wurmmittel“,

2.4. „Entwurmungsmittel“,

2.5. „Wurmformel Tabletten“,

2.6. „Entwurmung auf natürliche & schonende Weise“,

jeweils wenn dies geschieht, wie in der Anlage K 5 wiedergegeben,

  • 3. für das Produkt „d“ für Hunde mit der Angabe zu werben:

3.1. „Parasitenschutz-Effekt“,

3.2. „nie mehr Zecken“,

3.3. „“Vorbeugungsmaßnahmen gegen Parasitenbefall“,

3.4. „Zecken, Flöhe und Milben sind äußerst geruchsempfindlich. Genau da setzt die Wirkung von d Tabletten ein“.

jeweils wenn dies geschieht, wie aus der Anlage K 6 wiedergegeben,

  • 4. für das Produkt „d“ für Katzen mit der Angabe zu werben:

4.1. „Parasitenschutz-Effekt“,

4.2. „Anti-Zecken“,

4.3. „Zeckenschild“,

4.4. „nie mehr Zecken“,

4.5. „Zeckenmittel“,

4.6. „über 90 % Wirksamkeit“,

4.7. „Zecken & Parasiten“,

4.8. „während der Zeckenzeit“,

4.9. „Zeckenschutz“,

4.10. „Zecken sind bei Katzen wie beim Menschen gefährliche Krankheitsüberträger. Sie lauern überall und warten auf die nächste Blutmahlzeit. Zecken, Flöhe und Milben sind äußerst geruchsempfindlich. Genau da setzt die Wirkung von d ein“,

4.11. „… Hautstoffwechsel … Es entsteht ein für Parasiten wahrnehmbarer äußerst unangenehmer Geruch“,

4.12. „zur Vorbeugung von Zecken“,

4.13. „Stressfrei durch die Zeckenzeit“,

jeweils wenn dies geschieht, wie in der Anlage K 7 wiedergegeben,

  • 5. für das Produkt „e“ für Hunde und Katzen mit der Angabe zu werben:

5.1. „Anti-Stress“,

5.2. „Beruhigung“,

5.3. „sanfte Unterstützung in ungewohnten oder unbehaglichen Situationen“,

5.4. „Die e für Hunde und Katzen können unterstützend bei diversen, nicht alltäglichen Situationen oder Verhaltensauffälligkeiten eingesetzt werden“,

jeweils wenn dies geschieht, wie in der Anlage K 8 wiedergegeben.

II.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 238,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.06.2023 zu zahlen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Tenors zu I.1., I.2. und I.4. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 16.500,00 €, hinsichtlich des Tenors zu I.3. und I.5. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.500,00 € und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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