Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 38 O 120/25

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern wie am 23. April 2023 auf amazon.de geschehen und aus der im Tatbestand wiedergegebenen Abbildung ersichtlich mit einer Preisermäßigung für Entkalkungstabletten zu werben, wenn sich die Preisermäßigung auf einen lediglich errechneten Durchschnittspreis bezieht.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Beklagten ein Ordnungsgeld bis zu € 250.000, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht, wobei die Ordnungshaft an ihren organschaftlichen Vertretern zu vollstrecken ist.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin € 2.002,41 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Juni 2025 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Verurteilung zur Unterlassung gegen Sicherheitsleistung von € 50.000 und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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