Urteil vom Landgericht Essen - 6 O 491/07

Tenor

hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 04.09.2008

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht T.,

die Richterin am Landgericht C. und die Richterin T.

für R e c h t erkannt:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte gegen die Klagepartei weder aus dem Darlehensvertrag Nr. vom 22.3./19.4.2002 noch aus sonstigem Rechtsgrund im Zusammenhang mit der Beteiligung der Klagepartei an der Fünften Grundbesitz Vermögensverwaltungs GbR oder deren Finanzierung Zahlungsansprüche hat.

Die Beklagte wird verurteilt, die ihr abgetretene Lebensversicherungen bei der WWK Lebensversicherung a.G. mit den Versicherungsnummern an die Klagepartei rückabzutreten und ihr die Originalpolicen auszuhändigen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei 6.497,04 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 23.7.2008 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Fondsanteil im Nennbetrag von 20.000 € an der Fünfte Grundbesitz Vermögensverwaltungs GbR.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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