Urteil vom Landgericht Essen - 56 Kls 39/07

Tenor

hat die XXI. große Strafkammer des Landgerichts Essen

in der Sitzung vom 21.11.2008, an der teilgenommen haben:

Vorsitzender Richter am Landgericht T

als Vorsitzender,

Richter am Landgericht L,

Richter am Landgericht I

als beisitzende Richter,

......................

......................

als Schöffen,

Staatsanwältin T

als Beamtin der Staatsanwaltschaft,

Rechtsanwalt .................,

Rechtsanwalt .................,

als Verteidiger,

...............................

als Nebenklägerin,

Rechtsanwältin ..................,

als Vertreterin der Nebenklage,

Justizbeschäftigte X

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,

für R e c h t erkannt:

Der Angeklagte ist schuldig des Verrats von Betriebsgeheimnissen.

Er wird zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Aus-lagen der Nebenklage.

Angewendete Vorschriften: § 17 Abs. 2 Nr. 1a, Abs. 4 UWG.


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