Urteil vom Landgericht Essen - 6 O 113/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die von der Klägerin auf den Darlehensvertrag mit der Darlehensnummer ..... geleisteten Teilzahlungen ab dem Jahr 2002 mit einem Zinssatz von 4 % neu zu berechnen und an die Klägerin die über diesen Zinssatz hinaus bezahlten Zinsen ab dem Jahr 2002 zu erstatten.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte 17.895,22 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 1.1.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 93 % und die Beklagte zu 7 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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