Urteil vom Landgericht Essen - 3 O 19/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Das klagende Land trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Streithelfers des Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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