Beschluss vom Landgericht Essen - 56 Qs 25/11

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 29.03.2011 wird aufgehoben.

Der Angeklagten B wird Rechtsanwalt Dr. S aus E als Pflichtverteidiger bestellt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers trägt die Landeskasse.


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