Urteil vom Landgericht Essen - 11 O 94/13

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 981,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.02.2013 zu zahlen.

Die Beklagten werden ferner verurteilt, die Klägerin von der Zahlung außergerichtlicher Kosten in Höhe von 130,50 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 80 % und die Beklagten gesamtschuldnerisch 20%.

Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung. Jede Partei kann die Vollstreckung der anderen Seite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.


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