Beschluss vom Landgericht Essen - 41 O 98/14

Tenor

Gegen die Schuldnerin wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 25.000 €  festgesetzt sowie ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 5000 € ein Tag Ordnungshaft.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.

Der Streitwert wird auf 30.000 € festgesetzt.


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