Beschluss vom Landgericht Kleve - 4 T 299/08

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 18.10.2008 wird aufgehoben.

Unter Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Amtsgerichts Kleve vom 18.07.2007 wird der Antrag des Gläubigers auf Erlass des entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge werden dem Gläubiger auferlegt.


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