Urteil vom Landgericht Kleve - 2 O 257/08

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 5.000 Euro (in Buchstaben: fünftausend Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.03.2008 zu zahlen.

 

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 73,78 Euro (in Buchstaben: dreiundsiebzig 78/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.03.2008 zu zahlen.

 

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 546,69 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszins­-satz seit dem 18.07.2008 zu zahlen.

 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 1/3.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.


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