Beschluss vom Landgericht Kleve - 4 T 152/16

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Emmerich vom 23.05.2016 wird abgeändert.

Auf die Erinnerung der Gläubigerin wird die Kostenrechnung der Obergerichtsvollzieherin W vom 04.02.2016 (DRII-0165/16) dahingehend geändert, dass Zustellungskosten in Höhe von 3,45 € nach Nr. 701 KV GvKostG nicht angesetzt werden.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.


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