Beschluss vom Landgericht Köln - 27 O 385/02

Tenor

Der Antrag vom 02.09.2002 auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf EUR 5.001,00 festgesetzt.


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