Urteil vom Landgericht Köln - 9 S 88/07

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 06.02.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach - 64 C 275/06 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a

Abs.1 Satz 1, § 313b Abs. 1 ZPO abgesehen.


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