Urteil vom Landgericht Köln - 3 O 320/05

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 53.910,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.9.2007 sowie weitere 10.134,98 € zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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