Urteil vom Landgericht Köln - 9 S 75/10

Tenor

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 27.01.2010 – 63 C 435/09 – wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Berufung hat der Beklagte zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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