Urteil vom Landgericht Köln - 20 O 180/12

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ab November 2011 nach dem Tod des am 01.10.2011 verstorbenen Herrn T eine satzungsgemäße Hinterbliebenenrente in Höhe von 294,24 € monatlich nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 1.765,44 € seit dem 18.05.2012, sowie aus einem Betrag von 294,24 € monatlich ab dem 01.07.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

 

 

3.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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