Urteil vom Landgericht Köln - 23 S 15/13

Tenor

Unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Köln vom 15.05.2013 – Az. 118 C 555/12 – wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 4.552,30 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.02.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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