Beschluss vom Landgericht Köln - 39 T 243/14

Tenor

Die Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 14.10.2014 - 288 M 965/14 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Kostenausspruch aufgehoben wird.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erhoben.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.


Gründe

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Zitiert von

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