Urteil vom Landgericht Köln - 4 O 355/14

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.509,95 € nebst Zinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.03.2014 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.100,51 € nebst Zinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 22.04.2014 an vorgerichtlichen Kosten zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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