Beschluss vom Landgericht Köln - 13 T 7/16

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 08.01.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 21.12.2015 (75 IN 533/15) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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