Urteil vom Landgericht Köln - 30 O 495/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21.489,96 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.12.2015 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückübertragung der Gesellschaftsanteile an der Q GmbH & Co. KG mit einem Nominalwert von 31.500,00 USD.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte im Annahmeverzug mit der Rückübertragung der Kapitalbeteiligung des Klägers an der Q GmbH & Co. KG in dem Wert von 31.500,00 USD befindet.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Rechtsanwaltskanzlei R & Collegen in Höhe von 1.613,16 EUR freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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lass="absatzLinks">Die am 23.12.2015 bei Gericht eingegangene Klageschrift ist der Beklagten zusammen mit der am 11.01.2016 erfolgten Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens und der Setzung einer über die zweiwöchige Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft hinausgehenden später auf Antrag der Beklagten bis zum 31.03.2016 verlängert Frist von weiteren 4 Wochen zur Klageerwiderung am 14.01.2016 zugestellt worden.

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