Urteil vom Landgericht Köln - 11 S 470/17

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Zweite Versäumnisurteil des Amtsgerichts Köln vom 09.11.2017 (128 C 282/16) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Berufungsverfahrens an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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