Urteil vom Landgericht Köln - 14 O 12/22

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, den Metall-/ Glasanbau westlich des Eingangsbereichs zur Moschee am Ausgang des im Grundriss des Erdgeschoss bezeichneten „Vereinslokals“, wie er aus der Anlage K4 ersichtlich ist, zu beseitigen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 50.000,- € vorläufig vollstreckbar.


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