Beschluss vom Landgericht Köln - 28 T 18/22

Tenor

I.                    Die Sache wird zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde auf die Kammer übertragen.

II.                  Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:

Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf und an einem Mitglied der Geschäftsführung zu vollstrecken ist,

v e r b o t e n,

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von dem Profil @EF des Antragstellers zu löschen, wenn dies geschieht wie am 09.10.2022.

III.               Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

IV.               Streitwert: 1.500 €


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