Urteil vom Landgericht Köln - 15 O 169/23

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.663,55 EUR sowie weitere 885,80 EUR für vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten zu zahlen, jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins der EZB seit dem 18.05.2023;

Es wird festgestellt, dass die Beklagte gegenüber der Klägerin zum Ersatz des Schadens an den Fahrzeugen XX-XX 000 und XX-XX 000 nach Schaden vom 19.12.2022 verpflichtet ist.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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