Urteil vom Landgericht Köln - 153 NBs 16/24

Tenor

Auf die – in der Berufungshauptverhandlung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte – Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln unter Aufrechterhaltung des Urteilsspruchs im Übrigen dahingehend teilweise abgeändert, dass die verhängte Geldstrafe zur Tagessatzhöhe auf 10,00 € reduziert wird.

Dem Angeklagten wird Ratenzahlung in Höhe von 50,00 € monatlich gewährt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden dem Angeklagten auferlegt.


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