Beschluss vom Landgericht Köln - 28 O 175/24

Tenor

I.                    Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:

Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf und an ihren Geschäftsführern zu vollziehen ist,

v e r b o t e n,

1.

über den Antragsteller zu 1 zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen zu lassen und/oder verbreiten zu lassen

a

„Eine ehemalige Unterstützerin zahlte nach eigenen Angaben von Februar bis Mai 2024 monatlich 30 Euro, die ausschließlich für die Versorgung der U. B. bestimmt waren. ‚Im Gegenzug sollte ich Fotos und Rechnungen bekommen‘, sagt A. T. (46). ‚Ich habe weder das eine noch das andere je gesehen.‘

b

„Missbraucht die Vereinsführung Spendengelder für private Zwecke? Nach O.-Informationen ermittelte die Staatsanwaltschaft Lübeck bereits mehrfach wegen zweckwidriger Verwendung von Spendengeldern, stellte die Verfahren aber Mitte 2022 ‚mangels hinreichenden Tatverdachts‘ ein. Etwaige Spendenaufrufe für bereits verstorbene Katzen waren damals kein Gegenstand der Ermittlungen, sagt ein Sprecher.“

wenn dies geschieht wie jeweils in dem am 18.08.2024 auf www.entfernt.de unter der Überschrift „Zitat wurde entfernt“ (Anlage ASt 4) sowie in der Ausgabe der J. von 18.08.2024 auf S. 10/11 in dem Artikel mit der Überschrift „„Zitat wurde entfernt““ geschehen (Anlage ASt 5);

2.

über den Antragsteller zu 1 zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen zu lassen und/oder verbreiten zu lassen

a

„Zitat wurde entfernt“

b

„Die Futterregale seien leer, es gebe offene Rechnungen im sechsstelligen Bereich“

wenn dies geschieht, wie jeweils in dem am 18.08.2024 auf www.entfernt.de unter der Überschrift „„Zitat wurde entfernt““ veröffentlichten Artikel geschehen (Anlage ASt 4).

3.

[auf den Antrag der Antragstellerin zu 2:] das nachfolgend wiedergegebene Lichtbild zu veröffentlichen und/ oder verbreiten zu lassen

„Bilddarstellung wurde entfernt“

wenn dies geschieht, wie in dem am 18.08.2024 auf www.entfernt.de veröffentlichten Artikel unter der Überschrift „„Zitat wurde entfernt““ (Anlage ASt 4) geschehen.

[Anlagen ASt 4 und ASt 5 mit diesem Beschluss verbunden]

II.

Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

III.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin tragen der Antragsteller zu 1 zu 66 %, die Antragstellerin zu 2 zu 7 % und die Antragsgegnerin zu 27 %. Die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu 1 trägt die Antragsgegnerin zu 24 %. Die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu 2 trägt die Antragsgegnerin zu 50 %. Im Übrigen haben die Parteien ihre eigenen Kosten zu tragen.

IV.

Streitwert: 145.000 €


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Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

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