Beschluss vom Landgericht Köln - 28 O 9/25

Tenor

1.        Im Wege der

einstweiligen Verfügung

wird angeordnet:

Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf,

v e r b o t e n,

1.       die nachfolgend wiedergegebenen Textnachrichten der Antragstellerin zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:

„Bilddarstellung wurde entfernt“

„Bilddarstellung wurde entfernt“

„Bilddarstellung wurde entfernt“

„Bilddarstellung wurde entfernt“

„Bilddarstellung wurde entfernt“

wie geschehen in dem Video vom 27.12.2024 auf dem N.-Kanal „F. Im Titel“ mit der Bezeichnung „Titel entf.“, abrufbar unter der URL „URL entf“.:

2.       die in dem auf „link entf.“ unter der URL „URL entf.“ abrufbaren Video vom 27.12.2024 mit der Bezeichnung „Titel entf.“, jeweils bei Minute

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

wiedergegebenen Sprachnachrichten der Antragstellerin zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen.

II.      Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

III.   Streitwert: 165.000,-


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