Urteil vom Landgericht Krefeld - 1 S 89/15

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 24.09.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Krefeld (Aktenzeichen 12a C 120/14) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kostenentscheidung insoweit abgeändert wird, als die Kläger die Kosten erster Instanz jeweils zur Hälfte tragen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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