Urteil vom Landgericht Krefeld - 7 O 198/17

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 06.12.2017 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervenientin werden dem Verfügungskläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Verfügungsbeklagte nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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