Urteil vom Landgericht Münster - 16 O 27/03

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.219,75 EUR nebst Zinsen in Hö-he von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.06.2003 zu zah-len.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 16 % und die Beklagte 84 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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