Urteil vom Landgericht Münster - 24 O 96/06

Tenor

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts N vom 5.7.2006 (Az: 24 O 96/06) wird aufgehoben und der Antrag auf Erlaß der einstweiligen Verfügung wird zurückge-wiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Antragsteller bleibt nachgelassen, die Voll-streckung des Antragsgegners durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu voll-streckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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