Urteil vom Landgericht Münster - 03 S 32/15

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.02.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dülmen (Az. 3 C 116/14) abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.273,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.09.2013 sowie Mahnkosten in Höhe von 10,00 Euro zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 281,30 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 08.01.2014 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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