Urteil vom Landgericht Münster - 108 O 4/20

Tenor

Der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil vom 18.08.2020 wird als unzulässig verworfen.

Dem Beklagten werden auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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