Beschluss vom Landgericht Münster - 5 T 1570/21

Tenor

Die sofortige Beschwerde vom 30.09.2011 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 15.09.2021 wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6.911,86 € festgesetzt.


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