Urteil vom Landgericht Münster - 4 O 5/22

Tenor

1.       Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von    6.490,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.09.2021 zu zahlen.

2.       Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen weiteren Rechtsanwaltsgebühren der Kanzlei X., in Höhe von 1.220,59 € freizustellen.

3.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

5.       Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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