Urteil vom Landgericht Paderborn - 7 O 27/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 454.960,02 € (i.W.: vierhundertvierundfünfzigtausendneunhundertsechzig 02/100 Euro) nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz

aus 37.534,04 € seit dem 15.09.2007,

aus 54.287,31 € seit dem 15.10.22007,

aus 32.837,99 € seit dem 17.11.2007,

aus 89.949,33 € seit dem 15.12.2007,

aus 88.339,06 € seit dem 17.01.2008,

und aus 152.012,29 € seit dem 17.02.2008

zu zahlen.

Wegen der Zinsmehrforderung wird die Klage wird abgewiesen.

Die Gerichtskosten nach einem Streitwert von 582.714,18 € werden zu 1/5 der Klägerin und zu 4/5 der Beklagten auferlegt.

Die außergerichtlichen Kosten nach einem Streitwert von 454.960,02 € werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37
38
39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen